
Die Rentenreform 2000/2001 umfasst das Altersvermögensgesetz sowie das Altersvermögensergänzungsgesetz. Das Reformpaket soll die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Renten sicherstellen und die ergänzende Vorsorge, z. B. im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, fördern.
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